Aktuelles

Königsangeln in Bischwihr (13.04.2019):

Die Angler des ASV Bahlingen fingen Forellen mit einem Gesamtgewicht von 126,6 kg

Aktive:
1. Platz:         Frank Lettau           7.150 g
2. Platz:         Daniel Haag           6.500 g
3. Platz:         Friedrich Maurer     4.250 g

Passive:
1. Platz:         Friedbert Würstlin       3.650 g
2. Platz:         Roland Kaufmann       3.600 g
3. Platz:         Michael Reiß               2.950 g

Jungangler:
1. Platz:         Sinan Korkusuz        4.250 g
2. Platz:         Max Bardutzky         3.100 g
3. Platz:         Marc Boos                2.750 g

Riesen-Stimmung beim Grümpelsingen in der Silberberghalle (22.01.2018):
„Mit Jochen Weinhold am Akkordeon bot der reine Männerchor des Angelsportvereins als Matrosen verkleidet zweimal Seemannskost, bevor sie die Matrosenkappe gegen Kreissäge-Hüte eintauschten und mit einem schmetternden "Santo Domingo" die Jury überzeugten.“ 
http://www.badische-zeitung.de/bahlingen/riesen-stimmung-beim-gruempelsingen-in-der-silberberghalle

Termine:

Sämtliche Termine sind im Kalender, am linken Rand zu finden.

Allgemeines:

In Deutschland ist es nicht erlaubt an einem Gewässer ohne gültigen Fischereischein eine Angelrute auszulegen und zu angeln. Um einen Fischereischein zu erhalten, muss man eine Prüfung an seinem Hauptwohnsitz vor der unteren Fischereibehörde mit Erfolg ablegen.

In jedem Bundesland sind die Prüfungsanforderungen sehr unterschiedlich. In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern werden eher allgemeine Themen abgefragt.

In Bayern und Baden-Württemberg   wird da schon mehr verlangt, um die Prüfung erfolgreich ablegen zu können. Überall ist jedoch ein ordentliches Grundwissen erforderlich. Wer es auf die leichte Schulter nimmt, kann durchaus durchfallen.

So gibt es einiges über Fischarten, Fischkrankheiten, Gerätschaft und Gewässer zu lernen.

Aus dem Fischereigesetz Baden-Württemberg:

§ 31 (1)
Wer in Baden-Württemberg die Angelfischerei ausüben möchte, muss einen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen.
§ 31 (2)
Der Fischereischein wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde besitzt.
§ 32    
Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet und die noch keine Fischereiprüfung abgelegt haben, kann ein Jugendfischereischein erteilt werden.

Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins.

Der Erlaubnisschein ist erforderlich, sofern man nicht selbst Pächter eines Gewässers ist.

Es wird somit noch eine Erlaubnis (Erlaubnisschein, Tageskarte) für das Angeln im jeweiligen Gewässer durch den Fischereirechtsinhaber oder den Pächter benötigt.

Der Angelsportverein Bahlingen e.V. ist Fischereirechtsinhaber von fast allen Gewässerabschnitten der Gemarkung Bahlingen a.K. und verleiht an seine aktiven Mitglieder eine entsprechende Fischereierlaubnis.